Cannabis „Legalisierung“ Gesetzentwurf

Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler kommentiert den Gesetzentwurf

Legaler Konsum ist damit zukünftig gesetzlich erlaubt für

Volljährige – ohne Auto Führerschein – zuhause mit (max. 25g) eigenangebautem Cannabis. Draussen nur im Wald.

Zusammenfassung von Uwe-Josef Walden

Weiterer Zeitplan: Im Oktober 2023 soll der Gesetzentwurf des neuen „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) im Parlament beschlossen werden. Geplant soll das CanG ab 01.01.2024 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum CanG Gesetzentwurf

Anmerkungen zu Medizinalcannabis aus dem CanG Gesetzentwurf

Ebenfalls bestehen keine Alternativen zum Medizinal-Cannabisgesetz. Die bestehenden Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes, die einen Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle vorsehen, haben sich im Grundsatz in vielen Teilen ergänzend zur Versorgung mit importiertem Cannabis zu medizinischen Zwecken aus staatlich kontrolliertem Anbau bewährt. Ein Eigenanbau von Cannabis durch Patientinnen und Patienten zur medizinischen Selbsttherapie birgt die Gefahr einer Über- oder Unterdosierung aufgrund unbekannter Schwankungen der Wirkstoffgehalte, da arzneimittel- und apothekenrechtliche Vorgaben unbeachtet bleiben, und ist aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zielführend.
Für die gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich infolge der Überführung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem BtMG in das Cannabisgesetz keine Mehrausgaben. Die Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, die den Bürgerinnen und Bürgern unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln geben, bleiben unverändert. Daher ist insgesamt mit einer unveränderten Situation bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Cannabis zu medizinischen Zwecken zu rechnen.

Über mich

Uwe-Josef Walden wandert durch den Wald

Kurzvorstellung
Anfang 50. Familienmensch (verheiratet, Kinder im Teenageralter)
Diplom-Informatiker (FH). Aktuell Angestellter im IT Bereich.

Ich interessiere mich für viele Themen. Drei im Besonderen:

  1. Für alles Digitale. Berufsbedingt.Speziell interessiere mich für künstliche Intelligenz (KI). Am meisten, welche Auswirkungen solche mächtigen KI Programme wie ChatGPT auf unser Leben und unsere Menschlichkeit hat.
  2. Natur. Ich bin ein leidenschaftlicher Wanderer. Ich praktiziere Meditation, Atemtechnik und Tai Chi. Ich liebe die Natur, speziell den Wald.
  3. Medizinalcannabis. Seit 2019 bin ich Krebs- und chronischer Schmerzpatient. Seitdem ist meine Medizin medizinisches Cannabis. Von meinem Arzt verordnet. Von meiner (gesetzlichen) Krankenkasse bezahlt. Als Hobby programmiere ich solche Projekte wie BlüDaBa.

Ich bin kein Arzt. Aber durch umfangreiche Recherchen, Cannabis-Sachbücher, medizinische Cannabis-Foren und -Fachartikel und in allererster Linie „dank“ meiner persönlich erlebten Leidensgeschichte und tiefgreifenden Erfahrungen mit dieser neuen bzw. alten Heilpflanze, betrachte ich mich mittlerweile als Kenner dieses Bereiches.

Da die Cannabis-Pflanze sehr komplex ist, jeder Organismus individuell verschieden darauf reagiert und Sortenwechsel einer Toleranzbildung entgegen wirken können, habe ich in den letzten Jahren über fünfzig Cannabis-Sorten medizinisch angewandt.


Disclaimer / Medizinische Ausschlussklausel

Der U.J. Walden-Blog stellt keine medizinische Beratung dar. Informationen, die auf dieser Website aufgelistet sind, auf die verwiesen wird oder die mit der Website verlinkt sind, dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht mit medizinischer oder psychiatrischer Beurteilung, rechtlicher Beratung und Behandlungsempfehlungen gleichzusetzen.

Dieser Blog ist für etwaige Schäden, die direkt oder indirekt mit der Information der Posts im Zusammenhang stehen, nicht haftbar. Alle Entscheidungen, die das Wechseln, Absetzen oder Kombinieren von Medikamenten betreffen, müssen vorher mit einer entsprechend qualifizierten Fachperson abgeklärt werden.

Die Wirkung von medizinischem Cannabis ist individuell verschieden und muss sorgfältig von einer Fachperson überwacht werden. Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt oder Gesundheitsdienstleister, bevor Sie Produkte oder Methoden anwenden, auf die hier verwiesen oder zu denen verlinkt wird.

Terpene des Waldes

„Bei einem Waldspaziergang atmen wir Stoffe ein, mit denen Pflanzen untereinander Botschaften austauschen – sogenannte Terpene. Sie stärken unser Immunsystem. Für eine Studie der Nippon Medical School in Tokio quartierten die Forscher zwölf Testpersonen in einem Hotel ein. Bei der einen Hälfte wurde die Atemluft in der Nacht mit einem Mix aus Waldluft angereichert. Am nächsten Tag wiesen die Blutproben genau dieser Teilnehmer eine deutlich höhere Zahl und Aktivität der körpereigenen Killerzellen auf. Für Studienleiter Professor Qing Li eine bahnbrechende Erkenntnis.

„Mein Experiment hat gezeigt, dass die Terpene Immunzellen wie die natürlichen Killerzellen stimulieren, und das verstärkt die Wirkung der Immunfunktion“, sagt er. Der Pionier der Waldmedizin hofft, dass sich mit der Kraft der Bäume vielleicht sogar Krebserkrankungen verhindern lassen. „Vielleicht können Ärzte in Zukunft den Wald als Medizin verschreiben„, sagt er.“

Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Wissenswertes-rund-um-die-Heilkraft-des-Waldes,wald806.html

Terpene. Bei Cannabis und Bäumen der Schlüssel zur Heilwirkung.

UJ

Haindling – bayerische Weltmusik

Haindling Mastermind Hans-Jürgen Buchner ist ein Multi-Instrumentalist und ein meinungsstarker Bayer. Welcher beim Anti-WAA Festival Seite an Seite mit den Toten Hosen und Grönemeyer vor 100.000 Zuschauern gespielt und unvergessliche Lieder geschrieben hat.

Haindling ist eine deutsche Musikgruppe, die 1982 vom bayerischen Musiker Hans-Jürgen Buchner gegründet wurde. Die Band ist nach der Ortschaft Haindling in Niederbayern benannt, wo Buchner aufgewachsen ist.
Die Musik von Haindling ist eine Mischung aus Rock, Jazz und traditioneller bayerischer Volksmusik, gesungen auf Bairisch. Die Band ist bekannt für ihre ironischen und gesellschaftskritischen Texte. Sie hat zahlreiche Alben veröffentlicht, darunter "Speck", "Weiß", "Stilles Potpurri" und "Haindling 7".

Hans-Jürgen Buchner ist auch als Komponist für Film und Fernsehen tätig und hat Musik für mehrere erfolgreiche Produktionen geschrieben, darunter den Soundtrack für den Film "Schlafes Bruder" und die Titelmelodie für die Serie "Irgendwie und Sowieso".

Buchner und Haindling haben zahlreiche Auszeichnungen erhalten, darunter den Bayerischen Verdienstorden, den Bayerischen Poetentaler und den Kulturpreis Bayern. Trotz ihres Erfolges sind sie ihrer bayerischen Heimat treu geblieben und treten regelmäßig bei regionalen Veranstaltungen und Festivals auf. (ChatGPT)

Seit „Irgendwie und Sowieso“ einer meiner musikalischen Helden. Die bayerische Serie kam 1986 im linearen BR TV. Die Serie wurde Kult und seine Titelmelodie ein Klassiker.

Irgendwie und Sowieso" ist eine deutsche Fernsehserie aus dem Jahr 1986, die vom Bayerischen Rundfunk produziert wurde. Die Serie, inszeniert von Regisseur Franz Xaver Bogner, erzählt die Geschichte einer Gruppe von Freunden im ländlichen Bayern in den 1960er Jahren.

Im Zentrum der Serie steht der junge Automechaniker Sir Quickly (gespielt von Ottfried Fischer), der sich nach Freiheit und Abenteuer sehnt und von einem Leben als Rockstar träumt. Die Serie folgt ihm und seinen Freunden - Anja, Mona, Snuffy und 'Bulldog' - durch ihre alltäglichen Abenteuer und Herausforderungen, wie Liebesgeschichten, Freundschaften, Konflikte mit Autoritäten und den Kampf, erwachsen zu werden und ihren Platz in der Welt zu finden.

Mit einer Kombination aus Humor, Herzschmerz und ernsten Themen zeichnet "Irgendwie und Sowieso" ein liebevolles Bild von einer bestimmten Zeit und einem bestimmten Ort in der deutschen Geschichte. Die Serie wurde wegen ihrer authentischen Darstellung des ländlichen Lebens in Bayern und ihrer universellen Themen von Jugend und Freundschaft sehr beliebt. (ChatGPT)

Ich war zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt und nach der Stallarbeit saß ich mit meiner Mutter am frühen Abend auf dem Küchen Kanapee (Sofa) und wir schauten die Serie, welche ein cooles Hippie-Bayern zeichnete. Mit englischer Popmusik, Rock´n Roll und ländlichem, bayerischen Idyll.

Schee war´s.

Bayerisch für „Es war schön“

Haindling Album „7“ – Meine Lieblingslieder

Einer meiner Lieblingsalben von Haindling ist „7“ aus dem Jahr 1991. Textlich und musikalisch waren Mr. Buchner und seine genialen Musiker IMHO damals am Zenit.

Zwiefacher

„Oh mei, oh mei, oh mei. O jegal na na.“ Dazu muß man wirklich bayerisch verstehen um es zu verstehen. Aber der Refrain „Leut ihr müsst lustig sein“ versteht auch der Hochdeutsche um was es geht.

„Carpe diem“ auf bayerisch.

Der König kommt

Das Lied ist eine wilde Mischung. Auf afrikanische Percussions und ur-wilden Gesängen folgt meine Lieblingspassage „Jammer die Jammer, Jammer die Jammer“, welche auf viele „Opfer“ da draußen perfekt passt.

Sie und Er

Ein sehr weises Lied über Partnerschaft und die ständige Notwendigkeit sich auf den Anderen einstellen zu müssen. Auch wenn man schon lange zusammen ist.

Geheimnis

Eines meiner Lieblingslieder auf dem Album. Die Stimmung ist einzigartig. Suspense. Dunkel. Ich muß immer an einen Friedhof denken. Und dann noch der geheimnisvolle Text. Großes Kopfkino.


Klassiker „Rote Haar“

Eines meiner anderen Haindling Lieblingslieder of all Time „Rote Haar“ (aus dem Achtziger Album „Speck“).

Da oane sagt, Des moge ned (Der eine sagt, das mag er nicht)
Da anda Is dafür (Der andere ist dafür)
Da dritte, Der moand goa nix (Der Dritte meint gar nichts)
Drinkt sei Bier. (Trinkt sein Bier)
Da oane raucht, Weils erm so schmeckt (Der eine raucht, weil es ihm so schmeckt)
Da anda Rennt in Woid (Der andere rennt im Wald)
12 Kilomeda Jeden Dog (12 km jeden Tag)

I hob roude Hoor (Ich habe rote Haare)
Feiaroude Hoor sogoar (Feuerrote Haare sogar)
Und i hob nix gseng! (Und ich habe nichts gesehen)

Da oane, Lasst se goanix gfoin (Der eine lässt sich gar nichts gefallen)
Da anda Der is staad (Der andere ist ruhig)
Da dritte Hod a Brett vorm Hirn Denkt so vodraht (Der Dritte hat ein Brett vorm Hirn, denkt so verdreht)
Da oane schreit: Des hamma glei! (Der eine schreit: Das haben wir gleich)
Da anda legt se hi Weila so miad is (Der andere legt sich hin. Weil er so müde ist)

I hob roude Hoor (Ich habe rote Haare)
Feiaroude Hoor sogoar (Feuerrote Haare sogar)
Und i hob nix gseng! (Und ich habe nichts gesehen)

Nix gseng. (nichts gesehen)
Nix gseng… (nichts gesehen)

Haindling – Rote Haar Lyrics (mit Übersetzung)

Rätselhafte Lyrics, aber die Kombination mit dem zeitlosen Sound ergibt alles einen Sinn. So etwas vermag nur große Musik.

Danke Hans-Jürgen

Positive Wirkkräfte des Waldes

  • Das Laufen auf dem Waldboden schont die Gelenke.
  • Koordinationsfähigkeit und Balance werden durch das Laufen auf unebenem und holprigem Waldboden gefördert.
  • Durch die Aufnahme von Phytonziden über Haut und Lunge wird das Immunsystem gestärkt.
  • Das Einatmen der schadstofffreien Waldluft stärkt Lunge und Bronchien.
  • Das Stresshormon Kortisol sinkt.
  • Das Schonklima des Waldes bekommt dem Menschen gut.
  • Der Blutdruck wird reguliert.
  • Die Pulsfrequenz sinkt.
  • Die Aufnahme von Negativ-Ionen (Wasser) wirkt erfrischend und energetisierend.
  • Die Augenmuskulatur wird durch nah- und fernsehen trainiert.
  • Die Schlafqualität wird verbessert.
  • Die Konzentrationsfähigkeit und Gedächtnisleistung werden verbessert.
  • Die Sinne und die äußere Wahrnehmung werden geschärft.
  • Depressionen werden gelindert.
  • Die Stimmung wird positiv beeinflusst.
  • Die Lösungsfindung und Kreativität werden gesteigert.

Cannabis-Gesetz Entwurf. Auszüge und Kommentar.

Referentenentwurf Leak. Stand vom 28.04.2023.

Anbauvereinigungen mit Vermehrungsmatieral. Alles geregelt nach deutschem Vereinsrecht. Spaßfreiheit mit Konsumverbot und Abstandsregeln zu öffentlichen Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten?!
Kompliziert. Verkopft. Überreguliert. Deutschland und sein #Suchtcannabis 🥸

UJ Walden

Auszüge

§3 Kontrollierte und begrenzte Abgabe von Cannabis

(1) Cannabis darf ausschließlich von Anbauvereinigungen an ihre Mitglieder zum nicht-medizinischen Eigenkonsum abgegeben werden. Mitglieder können Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sein. Eine Abgabe erfolgt zu Selbstkosten der jeweiligen Anbauvereinigung; eine unentgeltliche Abgabe ist unzulässig. [Für die Abgabe von Vermehrungsmaterial ist eine Vereinsmitgliedschaft nicht erforderlich.]
(2) … Der Erwerb von Cannabis für Dritte ist verboten. Der Versand und der Fernabsatz von sowie der Internethandel mit Cannabis sind verboten.
(3) Eine Anbauvereinigung darf an Mitglieder bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag und bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum abgeben. An Heranwachsende dürfen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent abgegeben werden.
(4) Personen ab 18 Jahren ist Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.

§6 Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes

(1) Personen unter 18 Jahren ist die Erzeugung, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Cannabis untersagt. Personen unter 18 Jahren darf kein Zugang zu Cannabis und kein Zutritt zum befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen gewährt werden.
(2) Das jeweils zuständige Jugendamt soll Jugendliche, die gegen das Verbot nach Absatz 1 Satz 1 verstoßen, verpflichten, an geeigneten Frühinterventionsprogrammen teilzunehmen.

(3) Der Konsum von Cannabis ist verboten

  1. in und in einem Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie auf und in einem Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich von öffentlichen Kinderspielplätzen,
  2. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr,
  3. in und in einem Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, angrenzenden Räumlichkeiten und befriedeten Besitztümern der Anbauvereinigungen sowie
  4. an sonstigen öffentlichen Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten.

§8 Anforderungen an den privaten Eigenanbau

(1) Personen ab 18 Jahren ist in ihrer Wohnung oder im Bereich ihres befriedeten Besitztums die nicht-gewerbliche Erzeugung von insgesamt bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro Kalenderjahr zum Zwecke des Eigenkonsums von Cannabis (privater Eigenanbau) erlaubt.
(2)Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland dürfen für den privaten Eigenanbau

  1. bei persönlicher Anwesenheit der abgebenden und annehmenden Person gegen Erstattung der entstandenen Selbstkosten der abgebenden Anbauvereinigung maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen
    beziehen.
    (4) Wer privaten Eigenanbau betreibt, hat erzeugtes Cannabis und Vermehrungsmaterial durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sowie durch Kinder und Jugendliche zu schützen.
    (6) Privater Eigenanbau darf keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die unmittelbare Nachbarschaft verursachen.

§9 Erlaubnis für die gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe in Anbauvereinigungen

(1)Wer gemeinschaftlich Cannabis erzeugen und zum Zwecke des Eigenkonsums abgeben oder Vermehrungsmaterial zum privaten Eigenanbau abgeben will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Erlaubnisinhaber können ausschließlich Anbauvereinigungen sein.
(3) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn

  1. die vertretungsbefugten Personen der Anbauvereinigung unbeschränkt geschäftsfähig sind und die für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
  2. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragenen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Anbauvereinigung,
  3. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Personen, die von der Anbauvereinigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden und dabei Zugang zu Cannabis oder Vermehrungsmaterial haben,
  4. Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 der Gewerbeordnung für jedes im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Mitglied des geschäftsführenden Vorstands sowie für jede sonstige vertretungsbefugte Person der Anbauvereinigung,

§ 10 Versagung der Erlaubnis

(1) Die Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 ist zu versagen, wenn

  1. ein im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragenes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands oder eine sonstige vertretungsbefugte Person der Anbauvereinigung in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen
    a) eines Verbrechens,
    b) Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges oder Untreue,
    c) einer Straftat nach dem Jugendschutzgesetz,
    d) einer Straftat nach diesem Gesetz oder
    e) einer cannabisbezogenen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, die auch nach diesem Gesetz strafbar wäre,
    f) einer sonstigen Straftat, die nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar ist,
    rechtskräftig verurteilt worden ist.
  2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragenes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands oder eine sonstige vertretungsbefugte Person der Anbauvereinigung nicht die für seine oder ihre Tätigkeit in der Anbauvereinigung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, insbesondere zu einem missbräuchlichen Konsum von berauschenden Mitteln neigt oder von ihnen abhängig ist, psychisch krank oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder befürchten lässt, dass es oder sie dem missbräuchlichen Konsum von Cannabis Vorschub leisten oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Vorgaben dieses Gesetzes für den Gesundheits-, Kinder- oder Jugendschutz nicht einhalten wird,
  3. das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung nicht geeignet ist, insbesondere den notwendigen Anforderungen des Gesundheits-, Kinder- oder Jugendschutzes nach diesem Gesetz oder den sonst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Anforderungen nicht genügt,
  4. Anbau und Abgabe von Cannabis durch die Anbauvereinigung im Hinblick auf die örtliche Lage oder Nutzung der Räumlichkeiten, Gewächshäuser, Grundstücke, Anbauflächen, Ausstattung oder sonstigen Gegebenheiten dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Boden- oder Wasserschutzrechtes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die unmittelbare Nachbarschaft befürchten lässt,
  5. die Anbauvereinigung keine für Jugendschutz sowie Sucht- und Präventionsfragen beauftragte Person mit spezifischen Beratungs- und Präventionskenntnissen benannt hat.

§ 17 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen

(1) Anbauvereinigungen haben Cannabis und Vermehrungsmaterial gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, zu schützen. Räumlichkeiten, Anbauflächen und Grundstücke, in oder auf denen Cannabis und Vermehrungsmaterial erzeugt oder aufbewahrt wird, sind durch Umzäunung, einbruchsichere Türen und Fenster oder entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Wegnahme und unbefugtes Betreten zu sichern.
(3)Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine visuelle Einsicht von außen zu schützen.

§ 20 Anforderungen an den Jugendschutz, Beratung und Aufklärung

(1) Die Anbauvereinigung ist verpflichtet … Die beauftragte Person hat spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse nachzuweisen.

§ 28 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

(1) Pflanzen und Pflanzenteile der Gattung Cannabis … zu medizinischen Zwecken … dürfen für den Endverbrauch nur in Apotheken abgegeben werden.

§ 38 Cannabidiolprodukte

(1) Bei gewerblicher Abgabe von CBD-Produkten (<= 0,3% THC) ist der CBD-Gehalt des Produkts auf der Umverpackung anzugeben.

§ 41 Grundtatbestand

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. unerlaubt mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt,
  2. unerlaubt mehr als drei weibliche Pflanzen anbaut,
  3. unerlaubt im Bereich der Wohnung oder des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen besitzt,

§ 45 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. entgegen § 3 Absatz 2 Satz 2 Cannabis versendet oder per Fernabsatz anbietet,
  2. entgegen § 5 Absatz 1 in einer Anbauvereinigung Cannabis zusammen mit Tabakerzeugnissen, Alkohol, anderen berauschenden Mitteln oder anderen Genussmitteln abgibt,
  3. entgegen § 5 Absatz 2 für Cannabis wirbt,
  4. entgegen § 6 Absatz 1 Kindern oder Jugendlichen Zutritt zu dem befriedeten Besitztum einer Anbauvereinigung gewährt oder in anderer Weise Cannabis zugänglich macht,
  5. entgegen § 6 Absatz 3 Cannabis an den dort beschriebenen Orten öffentlich konsumiert,

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden.


Sonstiges

Definitionen

  • Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Pflanzen, die zur Anzucht von Pflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen.
  • Vermehrungsmaterial: Cannabissamen und Stecklinge.
  • Anbauvereinigungen: rechtsfähige, im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Vereine mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, deren satzungsgemäßer Zweck ausschließlich die gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe von Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder ist.
  • Kinder: Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.
  • Jugendliche: Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
  • Heranwachsende: Personen, die 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.
  • Gewächshäuser: in oder außerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten befindliche, in sich abgeschlossene Erzeugungsorte für Pflanzen oder Stecklinge.

THC Führerschein Grenzwert

§ 24b Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von Cannabis

Die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen unter der Wirkung des in der Anlage zu § 24a genannten berauschenden Mittels Cannabis orientiert sich ausschließlich an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken auf die geltenden Grenzwerte im Straßenverkehr auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.“

Wissing zur notwendigen Anhebung des THC Grenzwertes (Twitter)

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/cannabis-regeln-strassenverkehr-100.html#xtor=CS5-62

#Suchtcannabis

B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Gesetz zur Abgabe von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken) Zu Kapitel 1 (Allgemeine Vorschriften)
Zu § 1 (Ziele)

Wie bei anderen psychoaktiven Substanzen auch, ist der Konsum von Cannabis mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Suchtcannabis ist unter anderem gekennzeichnet durch nur gelegentlichen Konsum, die Nutzung von Produkten mit geringem THC-Gehalt, Verzicht auf den Konsum zusammen mit Tabak und anderen psychoaktiven Substanzen (unter anderem Alkohol) sowie Konsumverzicht, wenn individuelle gesundheitliche Risikofaktoren vorliegen.


Links und weitere Informationen

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-gesetzentwurf-entkriminalisierung-legalisierung-strafen-rehabilitierung/

https://homegrowpro.de/2023/05/10/versprechen-gehalten-der-erste-entwurf-des-deutschen-cannabisgesetzes-im-fokus/

Wandern und Waldbaden

Die Kombination aus Wandern und Waldbaden ermöglicht es, den positiven Einfluss der Natur auf Körper und Geist zu maximieren und bietet gleichzeitig Raum für tiefgründige philosophische Gedanken. Wenn wir uns beim Wandern auf das Hier und Jetzt konzentrieren und unsere Gedanken frei fließen lassen, können wir neue Einsichten gewinnen und Antworten auf Fragen finden, die uns im hektischen Alltag vielleicht entgangen sind.

Gedanken übers Wandern

Wandern ist eine der ältesten und natürlichsten Formen der Fortbewegung. Schon unsere Vorfahren legten weite Strecken zu Fuß zurück, um Nahrung zu suchen oder neue Gebiete zu erkunden.

Heute bietet das Wandern eine willkommene Abwechslung zum Alltag und eine Möglichkeit, sich körperlich zu betätigen und gleichzeitig die Schönheit der Natur zu genießen. Studien haben gezeigt, dass Wandern zahlreiche positive Effekte auf die körperliche und geistige Gesundheit hat, darunter die Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems, die Förderung der Muskelkraft und die Verbesserung der Stimmung. Interessanterweise hat Wandern auch eine meditative Komponente: Der gleichmäßige Rhythmus des Gehens und das Eintauchen in die Natur können dazu führen, dass Gedanken freier fließen und sich der Geist entspannt.

Waldbaden

Waldbaden, oder „Shinrin-yoku“, ist ein aus Japan stammender Begriff, der wörtlich übersetzt „Eintauchen in die Waldatmosphäre“ bedeutet. Es geht darum, die heilende Kraft des Waldes durch das bewusste Wahrnehmen der Umgebung mit allen Sinnen zu erleben. Dabei spielen sowohl die körperliche Aktivität des Wanderns als auch die Ruhe und Stille des Waldes eine entscheidende Rolle.

Warum Wald Wandern?

In unserer hektischen, technologiegetriebenen Welt sind Momente der Ruhe und Entspannung rar geworden. Gleichzeitig wächst das Bedürfnis, der ständigen Reizüberflutung zu entkommen und sich auf das Wesentliche zu besinnen. Wandern und Waldbaden sind nicht nur effektive Möglichkeiten, um Körper und Geist in Einklang zu bringen, sondern auch, um philosophische Fragen zu erkunden und eine tiefere Verbindung zur Natur und zu sich selbst herzustellen.