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Gundermann – Gras

Gerhard Gundermann, Gras – Album: Einsame Spitze (1992)

Immer wieder wächst das Gras
Wild und hoch und grün
Bis die Sensen ohne Hass
Ihre Kreise zieh’n

Immer wieder wächst das Gras
Klammert all die Wunden zu
Manchmal stark und manchmal blass
So wie ich und du

Textauszug „Gras“

Bundessozialgericht: Cannabis als Medizin Urteile

Auch wenn drei der vier Klagen vom BSG abgewiesen wurden, gibt es wieder ein Stück mehr Rechtssicherheit im komplexen juristischen Feld „Cannabis als Medizin“.

BSG – Verhandlung B 1 KR 21/21 R – Krankenversicherung – Arzneimittelversorgung – Cannabis

Auszüge aus den Verhandlungsunterlagen

Der Senat hat in vier Urteilen die Voraussetzungen der Genehmigung vertragsärztlicher Verordnungen von Cannabisblüten durch die Krankenkassen gemäß § 31 Abs 6 SGB V präzisiert:

2. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis besteht nur zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung. Eine Erkrankung ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.

Lebensqualität umschreibt das Vermögen, die Befriedigung von Grundbedürfnissen selbst zu gewährleisten, soziale Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten sowie am Erwerbs- und Gesellschaftsleben teilzunehmen. Die dauerhafte und nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensqualität ergibt sich deshalb nicht allein aus einer ärztlich gestellten Diagnose. Entscheidend sind Funktionsstörungen und -verluste, Schmerzen, Schwäche und Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, welche die Lebensqualität beeinträchtigen.

4. Schließlich setzt der Anspruch voraus, dass durch die Behandlung mit Cannabis eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht (Prognose).

An die Prognose sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Ausreichend ist, dass im Hinblick auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome nach wissenschaftlichen Maßstäben objektivierbare Erkenntnisse vorliegen, dass die Behandlung im Ergebnis mehr nutzt als schadet.

5. Liegen die vorgenannten Tatbestandsvoraussetzungen vor, darf die KK die Genehmigung der Verordnung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Hierfür ist sie darlegungs- und beweispflichtig. Die dem Vertragsarzt eingeräumte Einschätzungsprärogative zur Unanwendbarkeit einer Standardtherapie darf hierbei nicht unterlaufen werden. In Betracht kommen deshalb in erster Linie nichtmedizinische Gründe, etwa die unbefugte Weitergabe des verordneten Cannabis an Dritte. Demgegenüber begründen ein Vorkonsum und eine Cannabisabhängigkeit regelmäßig keinen solchen Ausnahmefall.

Bei voraussichtlich gleicher Geeignetheit von Cannabisblüten, Cannabisextrakten und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon besteht nur ein Anspruch auf Versorgung mit dem kostengünstigsten Mittel.

Weitere Quellen / Artikel:

Cannabis auf Rezept weiterhin nur für Schwerkranke (FAZ, 10.11.2022)

Hohe Hürden für Cannabisverordnung auf Kassenkosten (Ärzteblatt, 10.11.2022)

Zitat

Medizinalcannabis Studien

Von einigen deutschen Wissenschaftlern und Medizinern wird oft die (angeblich) nicht vorhandenen Studien zu medizinischen Cannabis als Grund gegen einen breiteren Einsatz in der medizinischen Versorgung angeführt.

Über 12.000 Studien mit dem Suchbegriff „medical cannabis“ finden sich in der USA National Library of Medicine.

Online einsehbar hier: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/?term=medical%20cannabis

Ein paar Studien-Beispiele aus den letzten Jahren:

Studienname (englisch)

  • Medical cannabis and cannabinoids for impaired sleep: a systematic review and meta-analysis of randomized clinical trials (2022)
  • Medical cannabis or cannabinoids for chronic pain: a clinical practice guideline (2020)
  • Cannabis-Based Medicines and Medical Cannabis for Chronic Neuropathic Pain (2019)
  • Medical Cannabis to Treat Symptoms From Head and Neck Radiation Therapy (2021)
  • Cannabis and cannabinoids in cancer pain management (2020)
  • Use of Medicinal Cannabis and Synthetic Cannabinoids in Post-Traumatic Stress Disorder (PTSD): A Systematic Review (2019)
  • Short- and Long-Term Effects of Cannabis on Headache and Migraine (2020)
  • Cannabis and Cannabinoids in Mood and Anxiety Disorders: Impact on Illness Onset and Course, and Assessment of Therapeutic Potential (2020)

Studienname (deutsche Übersetzung)

  • Medizinisches Cannabis und Cannabinoide bei Schlafstörungen: eine systematische Überprüfung und Meta-Analyse randomisierter klinischer Studien (2022)
  • Medizinisches Cannabis oder Cannabinoide bei chronischen Schmerzen: eine Leitlinie für die klinische Praxis (2020)
  • Cannabis-basierte Arzneimittel und medizinisches Cannabis bei chronischen neuropathischen Schmerzen (2019)
  • Medizinisches Cannabis zur Behandlung von Symptomen nach einer Strahlentherapie im Kopf- und Halsbereich (2021)
  • Cannabis und Cannabinoide bei der Behandlung von Krebsschmerzen (2020)
  • Verwendung von medizinischem Cannabis und synthetischen Cannabinoiden bei posttraumatischer Belastungsstörung (PTSD): Eine systematische Überprüfung (2019)
  • Kurz- und langfristige Auswirkungen von Cannabis auf Kopfschmerzen und Migräne (2020)
  • Cannabis und Cannabinoide bei Gemüts- und Angststörungen: Auswirkungen auf Krankheitsbeginn und -verlauf sowie Bewertung des therapeutischen Potenzials (2020)

Weltweit wurden in den letzten Jahren über 30.000 Studien zu Cannabinoiden publiziert. Mit dieser medizinischen Evidenz sollte eigentlich niemand mehr die Wirksamkeit von Medizinalcannabis in Frage stellen können. Oder?

UJ Walden

Waldbaden

Waldbaden in EinzelteilenAchtsamkeitLangsamkeitBewegung
gezieltes WahrnehmenX
bewusstes ErlebenX
aktive KonzentrationX
Verlangsamung des TemposX
EntschleunigungX
Zeit für sich nehmenX
körperliche AktivitätX
BeweglichkeitX
natürliche BewegungX
Morphologischer Kasten

Zusammenfassung Eckpunktepapier Cannabis Legalisierung

Die wichtigsten Punkte aus der Pressekonferenz vom 26.10.2002

  • Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum
  • Eigenanbau von 3 Pflanzen ohne Höchstmenge
  • Führerschein Grenzwert wird nach oben angepasst (es wurde kein neuer Grenzwert genannt)
  • Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen nicht mehr weiter verfolgt werden
  • Nur staatliche Abgabestellen. Vorerst keine Apotheken als Abgabestellen vorgesehen.
  • Abgabestellen mit Mindestabstand (nicht definiert) zu Schulen und Jugendeinrichtungen
  • Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt
  • Mindestalter 18 Jahre. Evtl. THC Höchstgrenze zwischen 18 und 21 Jahren
  • Einführung einer Cannabissteuer. Verwendung für Aufklärung und Jugendschutz
  • Nutzhanf bis 0,3% THC. CBD mit Sonderregelung.
  • Medizinalcannabis kann weiter nach den bereits geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden.
  • Voraussichtliche Umsetzung nicht vor 2024

-> Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken – Bundesgesundheitsministerium (pdf) <-

Medizinalcannabis in der Schweiz

Medizinisches Cannabis wird für Schmerzpatienten in der Schweiz einfacher zugänglich gemacht. Folgende Änderung treten um ab 1. August 2022 in Kraft:

  • Heute ist der Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich. Ab dem 1. August entscheiden dann Ärztinnen und Ärzte, ob ein Cannabis-Arzneimittel eingesetzt werden soll.
  • Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen

Quelle: https://aktuell-schweiz.ch/der-zugang-zu-medizinischem-cannabis-wird-ab-dem-1-august-erleichtert/

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ZDF heute show Interview und Selbstversuch

Unser Gesundheitsminister Karl Lauterbauch und äußert sich in der ZDF heute show vom 13.08.2022 zur bevorstehenden Cannabis Legalisierung.

Ab 8:15 Uhr gibt es einen Selbstversuch der heute show Moderatoren/Comedians mit „Tripsitterin“ Medizinalcannabis Expertin Prof. Dr. Müller-Vahl.

Man kann beim Selbstversuch hier sehr schön sehen, daß die Dosierung und die Konsumform für jeden „Patienten“ und Cannabis Nutzer extrem wichtig ist. Die Konsumform Bong hat zwar den Vorteil, daß man nicht mit Nikotin misch-konsumiert, ist aber vergleichbar mit einem hochprozentigen Alkohol Shot.
Für nicht erfahrende Cannabis Anwender definitiv nicht zu empfehlen.
Mit Vaporisierung von kleinen Dosierungen und langsamer Steigerung ist eine Overdose – wie hier im Film „Lach-Flash“ und Apathie – leicht zu vermeiden.

ABER keine dieser (Neben)-Wirkungen sind für einen erfahrenen medizinischen Patienten normal.
Normal ist:

  • Kein „Lach-Flash“
  • Keine Apathie
  • Kein Unwohlsein
  • Kein „Fress-Flash“

Normal ist: Linderung der Schmerzen und Wohlbefinden.

Liebe heute show. Ich feiere eure Beiträge der letzten Jahre zum Thema Legalisierung, aber mit dieser Folge habt ihr Medizinalcannabis Patienten einen Bärendienst erwiesen. Ich verstehe, daß die heute show in erster Linie Informationen locker und lustig rüberbringen soll/muß, aber mit vernünftigen Gebrauch oder gar medizinischer Anwendung hat dieses nervige Kiffer Klischee nichts zu tun.

Kiffen ist kein Medizinieren.