In unserer hektischen, technologiegetriebenen Welt sind Momente der Ruhe und Entspannung rar geworden. Gleichzeitig wächst das Bedürfnis, der ständigen Reizüberflutung zu entkommen und sich auf das Wesentliche zu besinnen. Wandern und Waldbaden sind nicht nur effektive Möglichkeiten, um Körper und Geist in Einklang zu bringen, sondern auch, um philosophische Fragen zu erkunden und eine tiefere Verbindung zur Natur und zu sich selbst herzustellen.
Kommentar „German Angst vor einer richtigen Legalisierung“
Deutschland hat (mal wieder) zu große Angst vor einer Vorreiterrolle in Europa. Lieber folgen wir anderen Ländern wie Spanien oder Malta (Cannabis Clubs) und Tschechien oder Italien (erlaubter Eigenanbau) und der Schweiz oder Niederlande (Modellregionen).
Durch die geplante Nicht-Legalisierung entgehen Deutschland die nächsten fünf Jahre Steuereinnahmen von jährlich 4 Milliarden Euro aus einem legalen Verkauf. In Summe also ca. 20 Milliarden Euro weniger in der Staatskasse, bis die Laufzeit des geplanten 2-Säulen-Modells ausgelaufen sind.
Es ist nicht viel übrig geblieben vom Cannabis Kontrollgesetz Entwurf der Grünen aus dem Jahr 2018. Keine Legalisierung, sondern nur Entkriminalisierung. Aus 30g wurden 25g Eigenbedarf. Es gibt keine Abgabestellen. Vielleicht Modellregionen ab 2024 (wohl nicht in Bayern) und bei den gemeinnützigen Cannabis Clubs soll es auf keinen Fall sozial zugehen, da Konsum vor Ort verboten wird. Der Cannabisfreund soll bitte schön aus dem öffentlichen Bild verbannt bleiben, da vor 20 Uhr kein Konsum in Fußgängerzonen und auch nicht in der Nähe (Kilometer Radius wird noch festgelegt) von Jugendeinrichtungen erlaubt ist. Damit werden wohl die meisten deutschen – immer mehr verödenden – Innenstädte zu „No weed“ Orten deklariert.
Da die Entkriminalisierung bereits direkt nach dem Regierungsbeginn der Ampel stattfinden hätte können (und sollen) wurden dadurch in der Zwischenzeit über 200.000 Cannabis Konsumenten (alle drei Minuten) unnötigerweise strafrechtlich belangt. Viele von Ihnen wurde wegen weniger Gramm der Führerschein (Stichwort Ersatzstrafrecht) entzogen. Und für die Fahrt zum Cannabis Club braucht man wohl ein Auto, da auch hier Abstandsregeln eingehalten werden sollen.
Damit die Entkriminalisierung kein Stückwerk bleibt, gehört eine wichtige Frage vom Verkehrsministerium noch vor der Sommerpause beantwortet: Wann endlich wird der absurd niedrige Führerscheingrenzwert von 1ng Cannabis im Blut auf realistische 5ng hochgestuft? Wieso nehmen wir uns hier nicht Kanada zum Vorbild mit einem Führerscheingrenzwert von 10ng?
Fazit: Für eine echte Legalisierung fehlte Durchsetzungsvermögen und der Wille. Durch die nicht erfolgte komplette Legalisierung verschenkt Deutschland die Möglichkeit tausende neue Arbeitsplätze in einer aufsteigenden Branche zu schaffen und verschenktMilliarden Steuereinnahmen.
Auszüge aus 2-Säulen-Modell („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe)
Säule I (CSC, Mengen, Anbau) – Dauer 4 Jahre (bis 2028)
Gesetzentwurf bis Mai 2023, Umsetzung ab Ende 2023/Januar 2024
Straffreier Besitz (Mitführen in der Öffentlichkeit) bis 25g
Privater Eigenanbau von max. 3 weibliche blühende Pflanzen
Amnesie für laufende Strafverfahren für Strafmaß (25g, max. 3 weibliche blühende Pflanzen)
Cannabis Social Clubs
Nur eine CSC Mitgliedschaft pro Person.
Max. 500 Mitglieder pro CSC.
Abgabe pro Mitglied max. 25g Cannabis pro Tag
Abgabe pro Mitglied max. 50g (30 g von 18-21 Jahre und THC Obergrenze) pro Monat
Abgabe pro Mitglied max. 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat.
Konsum von Cannabis, Alkohol, Tabak oder anderen Genuss- und Rauschmitteln im CSC verboten
»Was wir hier machen, ist nichts anderes als (…) die Vogelstrauß-Politik der vergangenen Jahre in der Vergangenheit lassen. Wir bringen zwei Dinge zusammen: Auf der einen Seite geben wir das Hanf frei und auf der anderen Seite stärken wir den Kinder- und Jugendschutz (…). Der Konsum von Cannabis ist eine gesellschaftliche Realität.«
Schreibe ein Limerick über Waldbaden und einen Wanderer mit dem Namen U.J.Walden, der sich dabei filmt wie er den Sinn des Lebens beim Wandern erklärt.
ChatGPT4 Prompt
Es gab einmal einen Wanderer namens U.J. Walden
Er filmte sich beim Waldbaden, das war sein Stil
Er erklärte die Welt wie sie sich dort entfaltet
und fand dabei den Sinn des Lebens im wilden Waldmilieu.
Schreibe ein Abstract, das den wissenschaftlichen Forschungsstand zu Medizinalcannabis darstellt. Mit Fokus auf Deutschland.
Frage an ChatGPT (Prompt)
Medizinisches Cannabis hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmendes Interesse auf sich gezogen. Seit 2017 ist der medizinische Gebrauch von Cannabis in Deutschland erlaubt und seit 2019 können Patienten mit einer schweren und unzureichend behandelbaren Erkrankung von ihrem Arzt ein Rezept für medizinisches Cannabis erhalten.
Die Erforschung von Medizinalcannabis hat in Deutschland zu einer Zunahme von Studien geführt, die sich mit den Wirkmechanismen von Cannabis und seinen Inhaltsstoffen befassen. Es wurde gezeigt, dass die Cannabinoid-Rezeptoren im Körper (CB1 und CB2) an vielen biologischen Prozessen beteiligt sind, einschließlich Schmerzempfindung, Immunreaktionen und emotionaler Reaktionen.
Eine wachsende Anzahl von Studien hat auch die Verwendung von Cannabis zur Linderung von Symptomen bei verschiedenen neurologischen Erkrankungen untersucht, einschließlich multiple Sklerose, Epilepsie und posttraumatischen Belastungsstörungen. Es gibt jedoch immer noch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit und Sicherheit von Medizinalcannabis bei diesen Zuständen.
Trotz des Fortschritts in der medizinischen Anwendung von Cannabis in Deutschland bleibt die Erforschung von Medizinalcannabis ein aktives Gebiet der wissenschaftlichen Untersuchung. Es ist jedoch klar, dass Cannabis ein vielversprechendes Therapiepotential hat und weitere Forschung erforderlich ist, um dieses Potenzial vollständig zu verstehen und zu nutzen.
Auch wenn drei der vier Klagen vom BSG abgewiesen wurden, gibt es wieder ein Stück mehr Rechtssicherheit im komplexen juristischen Feld „Cannabis als Medizin“.
Der Senat hat in vier Urteilen die Voraussetzungen der Genehmigung vertragsärztlicher Verordnungen von Cannabisblüten durch die Krankenkassen gemäß § 31 Abs 6 SGB V präzisiert:
…
2. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis besteht nur zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung. Eine Erkrankung ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
Lebensqualität umschreibt das Vermögen, die Befriedigung von Grundbedürfnissen selbst zu gewährleisten, soziale Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten sowie am Erwerbs- und Gesellschaftsleben teilzunehmen. Die dauerhafte und nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensqualität ergibt sich deshalb nicht allein aus einer ärztlich gestellten Diagnose. Entscheidend sind Funktionsstörungen und -verluste, Schmerzen, Schwäche und Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, welche die Lebensqualität beeinträchtigen.
…
4. Schließlich setzt der Anspruch voraus, dass durch die Behandlung mit Cannabis eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht (Prognose).
…
An die Prognose sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Ausreichend ist, dass im Hinblick auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome nach wissenschaftlichen Maßstäben objektivierbare Erkenntnisse vorliegen, dass die Behandlung im Ergebnis mehr nutzt als schadet.
…
5. Liegen die vorgenannten Tatbestandsvoraussetzungen vor, darf die KK die Genehmigung der Verordnung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Hierfür ist sie darlegungs- und beweispflichtig. Die dem Vertragsarzt eingeräumte Einschätzungsprärogative zur Unanwendbarkeit einer Standardtherapie darf hierbei nicht unterlaufen werden. In Betracht kommen deshalb in erster Linie nichtmedizinische Gründe, etwa die unbefugte Weitergabe des verordneten Cannabis an Dritte. Demgegenüber begründen ein Vorkonsum und eine Cannabisabhängigkeit regelmäßig keinen solchen Ausnahmefall.
…
Bei voraussichtlich gleicher Geeignetheit von Cannabisblüten, Cannabisextrakten und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon besteht nur ein Anspruch auf Versorgung mit dem kostengünstigsten Mittel.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.
Die Datenverarbeitung kann mit deiner Einwilligung oder auf Basis eines berechtigten Interesses erfolgen, dem du in den Privatsphäre-Einstellungen widersprechen kannst. Du hast das Recht, nicht einzuwilligen und deine Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Weitere Informationen zur Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
(EN) We use cookies on our website to give you the most relevant experience by remembering your preferences and repeat visits. By clicking “Accept All”, you consent to the use of ALL the cookies. However, you may visit "Cookie Settings" to provide a controlled consent.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional
11 months
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy
11 months
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.